| Antrag: | Bezahlkarte diskriminiert Geflüchtete, Leistungsausschluss nicht vereinbar mit Verfassungs- und Europarecht |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Christina Prothmann (KV Jena) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 22.10.2025, 21:34 |
A2Ä5: Bezahlkarte diskriminiert Geflüchtete, Leistungsausschluss nicht vereinbar mit Verfassungs- und Europarecht
Antragstext
Von Zeile 45 bis 50:
Die Erfahrung mit den bereits seit Ende 2023/Anfang 2024 in Thüringen eingesetzten Bezahlkarten zeigt, dass Geflüchtete damit massiv benachteiligt sind und diskriminiert werden. Eine Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben wird so weiter erschwert. Leidtragende sind schon jetzt alle davon Betroffenen.
Die seit Ende 2023 eingesetzten Bezahlkarten benachteiligen Geflüchtete massiv und behindern ihre gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe.
Ohne Bargeld bleiben elementare Lebensbereiche verschlossen. So ist beispielsweise Bargeld häufig Voraussetzung für die Nutzung von
Von Zeile 60 bis 64:
Dies erinnert nicht zufällig an die 1990er und 2000er Jahre, in denen viele Geflüchtete schlimme Erfahrungen mit Gutscheinen und den sogenannten Kundenkontoblättern machen mussten. Deren Ablösung durch Bargeldzahlungen waren ein immenser Fortschritt und ein menschenrechtsbasierter Ansatz, um Teilhabe auch praktisch und monetär erfahrbar zu machen.
In den 1990er-Jahren haben wir erlebt, wohin Einschränkungen wie Gutscheinsysteme führen. Sie haben Menschen ausgegrenzt, entmündigt und Integration erschwert. Deshalb wurden sie abgeschafft. Das war ein bewusster Schritt hin zu Teilhabe und Menschenwürde. Heute droht sich diese Geschichte zu wiederholen. Wenn wir Geflüchteten wieder den Zugang zu Bargeld verwehren, schaffen wir genau jene Hürden neu, die wir damals aus guten Gründen überwunden haben.
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Von Zeile 45 bis 50:
Die Erfahrung mit den bereits seit Ende 2023/Anfang 2024 in Thüringen eingesetzten Bezahlkarten zeigt, dass Geflüchtete damit massiv benachteiligt sind und diskriminiert werden. Eine Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben wird so weiter erschwert. Leidtragende sind schon jetzt alle davon Betroffenen.
Die seit Ende 2023 eingesetzten Bezahlkarten benachteiligen Geflüchtete massiv und behindern ihre gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe.
Ohne Bargeld bleiben elementare Lebensbereiche verschlossen. So ist beispielsweise Bargeld häufig Voraussetzung für die Nutzung von
Von Zeile 60 bis 64:
Dies erinnert nicht zufällig an die 1990er und 2000er Jahre, in denen viele Geflüchtete schlimme Erfahrungen mit Gutscheinen und den sogenannten Kundenkontoblättern machen mussten. Deren Ablösung durch Bargeldzahlungen waren ein immenser Fortschritt und ein menschenrechtsbasierter Ansatz, um Teilhabe auch praktisch und monetär erfahrbar zu machen.
In den 1990er-Jahren haben wir erlebt, wohin Einschränkungen wie Gutscheinsysteme führen. Sie haben Menschen ausgegrenzt, entmündigt und Integration erschwert. Deshalb wurden sie abgeschafft. Das war ein bewusster Schritt hin zu Teilhabe und Menschenwürde. Heute droht sich diese Geschichte zu wiederholen. Wenn wir Geflüchteten wieder den Zugang zu Bargeld verwehren, schaffen wir genau jene Hürden neu, die wir damals aus guten Gründen überwunden haben.
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