Veranstaltung: | LDK Erfurt 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 10 Sonstige Anträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.10.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.10.2025, 15:34 |
A6: Einführung eines LAG-Sprecher*innenrats
Antragstext
Am LAG-Statut werden die folgenden Änderungen vorgenommen.
§ 4 „Anerkennung“ wird ergänzt um die neue Nr. 4:
„4. Die An- und Aberkennung von Landesarbeitsgemeinschaften wird vom
Landesvorstand entschieden und mit dem LAG-Sprecher*innenrat besprochen.“
Es wird folgender neuer § 7 „LAG-Sprecher*innenrat“ eingefügt und die bisherigen
§§ 7 fortfolgende werden in der Nummerierung angepasst:
„1. Die Sprecher*innen der LAGen bilden einen LAG-Sprecher*innenrat. Der LAG-
Sprecher*innenrat wird vom Landesvorstand mindestens einmal im Jahr zu einer
gemeinsamen Arbeitssitzung eingeladen. Weitere Treffen, auch ohne
Landesvorstand, sind möglich.
2. Der LAG-Sprecher*innenrat gibt sich selbstständig eine Geschäftsordnung.
3. Zu den Aufgaben des LAG-Sprecher*innenrates zählen:
a) die Koordinierung der inhaltlichen Arbeit der LAGen, soweit sich über den
Rahmen einer Einzel-LAG hinausgehende Berührungspunkte ergeben oder
Koordinierungsbedarf entsteht,
b) der Austausch mit dem Landesvorstand und der BÜNDNISGRÜNEN Landtagsfraktion,
c) die Verteilung des von der Landespartei den LAGen jährlich bereitgestellten
Budgets. Diese Entscheidung fällt mit 2/3-Mehrheit. Bei Nichteinigung und
ungenutzten Budget entscheidet der Landesvorstand.
d) das Vergeben von Voten für die Positionen der LAG-Sprecher*innen Vertretung
im Landesparteirat.“
Im bisherigen § 9 „Haushalt“ wird nach „... zur Verfügung gestellt.“ Folgender
Satz eingefügt:
„Die Verteilung läuft grundsätzlich über den LAG-Sprecher*innenrat und ist in §
6 geregelt.
Unterstützer*innen
- Clara Käßner (KV Gera)
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