Veranstaltung: | Landesparteirat Stadtroda 2020 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 1. Begrüßung und Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.08.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.08.2020, 15:30 |
A2: Geschäftsordnung
Antragstext
1. Geschäftsordnungsanträge werden vor Sachfragen verhandelt.
2. Zu jedem Geschäftsordnungsantrag gibt es die Möglichkeiten einer Gegenrede
und des Antrags auf Nichtbefassung. Geschäftsordnungsanträge sind u.a. folgende
Anträge:
• Begrenzung der Redezeit
• Ende der Redeliste
• Schluss der Debatte
• Überweisung an den Landesvorstand oder eine LAG
• Antrag zur Art der Abstimmung
• Antrag auf Auszeit
3. Die Delegierten des Landesparteirates wählen das Präsidium, die
Antragskommission (Vorschlag: Landesvorstand) und die Mandatsprüfungskommission
(bestehend aus drei Mitgliedern).
4. Bei inhaltlichen Anträgen schlägt die Antragskommission eine Verfahrensweise
zur Behandlung der Anträge vor. Anträge gelten als angenommen, wenn sie die
erforderlichen Mehrheiten laut Satzung erhalten haben. Für Rückholanträge bedarf
es einer 2/3-Mehrheit.
5. Die Mandatsprüfungskommission prüft die ordnungsgemäße Delegierung anhand von
Delegiertenmeldungen aus den Kreisverbänden. Die Vorlage des Protokolls aus den
Kreisverbänden kann in Zweifelsfällen zur Abklärung angefordert werden. Das
Ergebnis ist dem Präsidium des Landesparteirates mit der Anzahl der
stimmberechtigten Delegierten bekannt zu geben.
6. Eine Wahlkommission (bei schriftlichen Abstimmungen notwendig) aus mindestens
drei Personen wird aus dem Kreis der anwesenden Mitglieder gewählt.
7. Die Redezeiten für Beiträge zu Tagesordnungspunkten beträgt jeweils drei
Minuten.