Veranstaltung: | LDK Leinefelde Juni 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Matteo Müller |
Eingereicht: | 22.05.2022, 00:09 |
Unterstützung der wissenschaftsbasierten Standortsuche in Thüringen.
Beschlusstext
Bei der deutschlandweiten Suche nach einem Endlager für den hochradioaktiven Ab-
fall bekennen wir uns zum verabredeten Verfahren der Standortsuche. Wir zeigen
Verantwortungsbewusstsein für die sichere Verbringung des deutschen Atommülls
der durch den unverantwortlichen Betrieb der Atomkraftwerke in Deutschland
produziert wurde.
Jahrzehntelang wurden Atomkraftwerke betrieben ohne sich Gedanken darüber zu
machen wohin mit dem Atommüll und jetzt werden lokalpatriotische Stimmen laut
„aber nicht in meinem Vorgarten“. Dieser Einstellung wollen wir entschieden
entgegentreten und unterstützen den Suchprozess für ein Endlager auf der
Grundlage einer „weißen Landkarte“.
„Die Landesdelegiertenkonferenz BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Thüringen bekennt sich
zum wissenschaftsbasierten Verfahren der Standortsuche nach einem
Atommüllendlager für hochradioaktive Abfälle entsprechend des
Standortauswahlgesetzes und unterstützt dieses in Thüringen. Sie fordert den
Landesverband auf, sich in geeigneter Form in die Öffentlichkeitbeteiligung
einzubringen und Bürger*innen im Freistaat Thüringen zu motivieren dies
ebenfalls zu tun. Werden im Zuge der Untersuchungen Standortregionen zur
übertägigen Erkundung vorgeschlagen und bestätigt, unterstützt der Landesverband
die Bildung von Regionalkonferenzen und bringt sich, im Rahmen seiner
Möglichkeiten, dort auch personell ein.“
Begründung
Das Standortauswahlgesetz ist ein großer Fortschritt, weil damit der Suchprozess für ein Endlager auf der Grundlage einer „weißen Landkarte“ neu gestartet wurde. Die gewählte wissenschaftsbasierte Vorgehensweise geht nun in die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung über. Dies erfolgt auf Basis der zuvor ermittelten Teilgebiete. Für die ermittelten Teilgebiete werden jeweils repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) durchgeführt, bevor durch die erneute Anwendung der geowissenschaftlichen und evtl. planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien günstige Standortregionen ermittelt werden.
Die Methodenentwicklung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen sowie der o.g. Abwägungskriterien erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Vorgaben an praktischen Beispielen, d.h. an Teilgebieten, die für die Methodenentwicklung ausgewählt wurden, auch in Thüringen.
Die sogenannten Gebiete zur Methodenentwicklung die u.a. Thüringen betreffen sind:
Teilgebiet 009 00Kristallin (Saxothuringikum)
Teilgebiet 078 02 (Steinsalz in flacher Lagerung im Thüringer Becken)
Diese Untersuchungen dienen ausschließlich der Methodenentwicklung.
Nach Abschluss der erforderlichen Untersuchungen und Übermittlung der Erkundungsvorschläge durch die BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) an das BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) entscheiden der Deutsche Bundestag und der Bundesrat welche Standortregionen übertägig erkundet werden. Nach der Benennung der Standortregionen wird das BASE s.g. Regionalkonferenzen anstoßen. Die Regionalkonferenzen haben umfangreiche Informations- und Kontrollrechte im weiteren Standortauswahlverfahren.
Die Regionalkonferenzen begleiten den weiteren Standortauswahlprozess und erhalten umfangreiche Gelegenheiten zur Stellungnahme zu den erarbeiteten Vorschlägen, u.a. bei der Erarbeitung der sozioökonomischen Potenzialanalysen. Sie erarbeiten Konzepte zur Förderung der Regionalentwicklung und sind bei der letztendlichen Standortvereinbarung zu beteiligen.
Die Regionalkonferenzen informieren die Öffentlichkeit und können sich wissenschaftlicher Beratung bedienen.
Die Regionalkonferenzen werden von jeweils einer Geschäftsstelle unterstützt, die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung eingerichtet wird. Mit dem Ausscheiden einer Region aus dem Auswahlverfahren löst sich die dazugehörige Regionalkonferenz auf.
Bereits vor der Bildung der Regionalkonferenzen ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung möglich die als Ziel hat eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird. Hierzu sind Bürgerinnen und Bürger als Mitgestalter des Verfahrens einzubeziehen.