Änderungen von L1NEU7 zu L1NEU8
Ursprüngliche Version: | L1NEU7 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 17.06.2022, 17:47 |
Neue Version: | L1NEU8 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 17.06.2022, 18:02 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 89 bis 113:
Solidarität mit den Geflüchteten - Integration jetzt vorantreiben
Etwa 17.000 Menschen aus der Ukraine haben bis Mitte Mai in Thüringen Zuflucht gefunden, größtenteils Ältere, Frauen und Kinder, und es ist wahrscheinlich, dass es noch deutlich mehr werden. Die von Anfang an große Hilfsbereitschaft der Thüringerinnen und Thüringer war und ist überwältigend.
Doch leider stellen wir fest, dass die Hilfsbereitschaft nicht allen Geflüchteten gegenüber gleich groß ist.
Bundestag und Bundesrat haben für alle ukrainischen Geflüchteten den Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in das Sozialgesetzbuch beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Er darf aber nicht zu geflüchteten Menschen 1. oder 2. Ordnung führen. Geflüchtete aus anderen Ländern haben immer wieder mit starken alltäglichen Rassismen, geringerer finanzieller Unterstützung und höheren Hürden beispielsweise bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse zu kämpfen. Dabei verdienen alle Geflüchteten gleichermaßen bestmögliche Unterstützung.
Solidarität mit den Geflüchteten - Integration jetzt vorantreibenDas Ziel muss sein, die Großzügigkeit im behördlichen Umgang mit den Ukrainegeflüchteten auf alle Geflüchteten auszuweiten und schnelle, dezentrale Unterbringung, sofortige Arbeitserlaubnis und Bildungs- und Integrationsangebote von Anfang anfür alle zu ermöglichen. Darum unterstützen wir im ersten Schritt die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechtes, wie wir es im Ampel-Koalitionsvertrag festgelegt haben.
Etwa 17.000 Menschen aus der Ukraine haben bis Mitte Mai in Thüringen Zuflucht gefunden, größtenteils Ältere, Frauen und Kinder, und es ist wahrscheinlich, dass es noch deutlich mehr werden. Die von Anfang an große Hilfsbereitschaft der Thüringerinnen und Thüringer war und ist überwältigend.
Doch leider stellen wir fest, dass die Hilfsbereitschaft nicht allen Geflüchteten gegenüber gleich groß ist.
Bundestag und Bundesrat haben für alle ukrainischen Geflüchteten den Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in das Sozialgesetzbuch beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Er darf aber nicht zu geflüchteten Menschen 1. oder 2. Ordnung führen. Geflüchtete aus anderen Ländern haben immer wieder mit starken alltäglichen Rassismen, geringerer finanzieller Unterstützung und höheren Hürden beispielsweise bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse zu kämpfen. Dabei verdienen alle Geflüchteten gleichermaßen bestmögliche Unterstützung. Das Ziel muss sein, die Größzügigkeit im behördlichen Umgang mit den Ukrainegeflüchteten auf alle Geflüchteten auszuweiten und schnelle, dezentrale Unterbringung, sofortige Arbeitserlaubnis und Bildungs- und Integrationsangeboten von Anfang an für alle zu ermöglichen.