Die angestrebte Satzungsänderung, stellt eine Harmonisierung mit dem Parteiengesetz dar. Da das Parteiengesetz keine Landessprecher*innen kennt, bedarf es der Klarstellung, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsitzende*n im Landesverband Landessprecher*innen genannt werden. Wir knüpfen damit weiterhin an die Tradition und Selbstverständnis für diese Ämter von BÜNDNIS 90 an. Begegnen gleichzeitig aber auch möglichen Missverständnissen und Fehldeutungen, worum es sich bei unseren Landessprecher*innen im Verständnis Dritter handelt.
Antrag: | Umbenennung Landessprecher*innen in Landesvorsitzende |
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Antragsteller*in: | Ann-Sophie Bohm (KV Weimar, Bernhard Stengele (KV Erfurt) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 14.06.2022, 06:54 |