Änderungen von A6 zu A6NEU
Ursprüngliche Version: | A6 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 26.05.2022, 14:51 |
Neue Version: | A6NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 09.06.2022, 09:35 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 14:
Die Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ruft die Landesregierung dazu auf, in die aktuelle Debatte zur Krankenhausplanung die Betrachtung der flächendeckendenflächendeckende Versorgung der Frauenheilkunde, insbesondere Geburtshilfe und Hebammenleistungen, in ganz Thüringen aufzunehmen und entsprechende Schritte einzuleiten, um diese sicherzustellen. Die bisher im Landeshaushalt eingeplanten Gelder für Geburtshäuser und Hebammenleistungen im ländlichen Raum müssen möglichst schnell ausgereicht und künftig auch umfassend fürauf die Sicherstellung der Geburtshilfe und Hebammenleistungen im ländlichen Raum genutztausgeweitet werden. Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten wir, diesen Prozess kritisch zu begleiten und gemeinsam mit den zuständigen LAGen und dem Landesvorstand weiter am Thema zu arbeiten. Dazu sollmuss auch der Kontakt und der Austausch mit den Verantwortlichen in den von Versorgungsengpässen betroffenen Regionen gesucht werden. Grundsätzlich muss dem Fachkräftemangel, insbesondereAuch müssen dringend Lösungen gegen den Fachkräfteverlust im Gesundheitswesen im ländlichen Raum, gefunden werden, beispielsweise mit noch weitergehenden Anreizen und Förderstrukturen entgegengewirkt werden.
Begründung
Von Zeile 15 bis 15:
In Thüringen werden immer mehr Geburtsstationen geschlossen, allein in den letzten zwei Jahren in Schmalkalden, Hildburghausen, Greiz und Schleiz; weitere Stationen stehen auf der Kippe. Dadurch entstehen immer längere Fahrtzeiten für Gebärende und Lücken in der medizinischen Versorgung. Diese gefährden die Gesundheit von Mutter und Kind. Auch die Versorgung mit Hebammenleistungen wird gerade in schrumpfenden Regionen immer weniger, es fehlen zunehmend freiberufliche Hebammen in ländlichen Räumen und in kleineren Städten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellen sich klar gegen diese Entwicklung. Es muss gesichert werden, dass Schwangere in Thüringen in maximal 40 Minuten eine qualitätsgesicherte Geburtsstation erreichen können, um ihr Kind zu entbinden. Eine Fahrtzeit von 40 Minuten ist die Vorgabe der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.
98 Prozent aller Geburten in Thüringen finden in Kliniken statt. Eine Geburtsstation muss, um den Qualitätsstandard zu halten, eine Hebamme, eine* Anästhesist*in und eine*n Pfleger*in sowie eine*n weitere*n für den OP, eine*n Ärzt*in sowie eine*n Ärzt*in und eine*n Pfleger*in in Bereitschaft (insgesamt 7 Mitarbeiter*innen) vorhalten. Die Vergütung von Geburten ist nicht auskömmlich gesichert, die Geburtshilfe ist ein Zuschussgeschäft für die Klinikbetreiber. Gleichzeitig sind die Arbeitsbedingungen in vielen Kreißsälen unzureichend, wenn Hebammen bis zu vier Frauen unter der Geburt gleichzeitig betreuen müssen, obwohl die Eins-zu-eins-Betreuung als ideal gilt. Das Abwandern des Personals führt zusätzlich dazu, dass kleine Standorte, in denen im Jahr weniger als 500 Kinder geboren werden, der Schließung zum Opfer fallen (Hildburghausen).
Erfolgt mündlich.
Hebammenzentren und Geburtshäuser sind zwar eine wichtige Ergänzung, um die Versorgung mit Hebammenleistungen sicherzustellen und die Wahlfreiheit der Gebärenden zu realisieren. Doch sie sind keine echte Alternative, und können diese Versorgungslücken im ländlichen Raum nicht schließen, da es bei Komplikationen eine Klinik im Umkreis von 10 Minuten braucht. Geburtshäuser funktionieren daher nicht ohne eine Klinik in unmittelbarer Nähe.
Die Landtagsfraktion und der Landesverband haben über die vergangenen Jahre bereits intensiv an dem Thema gearbeitet. Der Fraktion ist es beispielsweise zu verdanken, dass Gelder für Geburtshäuser und für die Unterstützung von Hebammen im ländlichen Raum im Haushalt eingestellt wurden. Auch der Landesverband hat durch Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung mit relevanten Akteur*innen Aufmerksamkeit für das Problem generieren können. Doch es ist die Landesregierung, die nun dringend ins Handeln kommen muss, um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Der Mangel an verfügbarem medizinischem Personal, allen voran auch Ärzt*innen, stellt im ländlichen Raum für Geburtsstationen ein großes Problem dar. Die zuständigen Landesarbeitsgemeinschaften werden daher beauftragt, bis zur nächsten Landesdelegiertenkonferenz ein umfassendes Papier zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im medizinischen Bereich vorzulegen.