Vor Ausgleichsmaßnahmen sollte die Nutzung bestehender Brachflächen stehen, um wie im Text angeführt, einer Zersiedlung vorzubeugen.
Antrag: | Flächenverbrauch bis 2030 auf netto null Hektar reduzieren |
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Antragsteller*in: | Nicolas Nieschke (KV EF) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 14.06.2022, 21:59 |