Veranstaltung: | LDK Leinefelde Juni 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Katharina Schmidt |
Eingereicht: | 25.05.2022, 19:59 |
Es klappert die Mühle auch weiterhin am Bach – Ausnahmen für Mühlen zur Energiegewinnung schaffen
Beschlusstext
Wassermühlen wurden über hunderte von Jahren als wichtigste Erzeuger
mechanischer Energie genutzt. Sie sind Sinnbild der Verwandlung von Getreide zu
Brot, Zentrum von unzähligen Märchen und Geschichten, aus dem Kulturschatz
vieler Landschaften nicht wegzudenken. Sie sind gleichzeitig mit ihren
Geschwistern, den Windmühlen, Vorbild für erneuerbare Energie.
Heute sind nur noch circa 10% der Wassermühlen in Betrieb und die meisten
Besitzer*innen haben in moderne Technik zur Stromerzeugung investiert.
Wasserkraftstrom ist regenerativ und CO2 frei. Viele Wasserkraftwerker*innen
haben ökologische Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt, um den ökologischen
Schaden so gering wie möglich zu halten. (U.a. Errichtung von Fischtreppen,
Erhöhung von Restwassermengen, Verkleinerung von Rechenabständen, uvm.).
Im „Osterpaket“ zur Energiewende ist vorgesehen, dass kleine Wasserkraftwerke
mit einer Leistung bis 500 Kilowatt, die neu in Betrieb genommen oder
modernisiert werden, aus ökologischen Gründen künftig nicht mehr gefördert
werden sollen. Das bedeutet, dass der Betrieb solcher Mühlen dann keine
garantierte Mindestvergütung und keine über das EEG abgesicherte Abnahmegarantie
mehr haben werden.
Wir von Bündnis90/Die Grünen Thüringen werden uns auf Bundesebene dafür stark
machen, dass Wassermühlen, die bereits Strom aus Wasserkraft erzeugen, im
Bestand geschützt werden.
Dafür muss die Modernisierung (Repowering) auch von bestehenden
Wasserkraftanlagen, die kleiner als 500 kW sind, über das EEG weiterhin
förderfähig sein, sodass sich für die Betreiber*innen ein Weiterbetrieb
rentiert. Ziel soll es sein, dass Wasserkraftwerker*innen im Rahmen von energy
sharing[1] ihren Strom lokal absetzen können und damit unabhängig von
Förderungen agieren können. Da insbesondere bei zwischenzeitlich aufgegebenen
Standorten der gewässerökologische Schaden größer als der Nutzen für den
Klimaschutz ist, sollten – wie im EEG-Entwurf vorgesehen – keine Anreize für
neue Wasserkraftwerke gesetzt werden.
Neben der energetischen Nutzung soll auch die Denkmalpflege der Landesregierung
durch finanzielle Förderung und Beratung zum Erhalt alter Mühlengebäude
beitragen.
Mühlen müssen als funktionierendes Element und lebendiges Denkmal der ländlich
geprägten Kulturlandschaft erhalten bleiben.
Jeder Beitrag zur Energiewende zählt! Jeder Beitrag zur Akzeptanz der
Energiewende zählt doppelt!